Ab dem 1. Juli 2025 gibt es ein neues gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dieses Gesamtbudget beträgt 3.539 € pro Jahr.
Bis zum 30. Juni gelten noch die bisherigen Beträge:
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.685 €
- Verhinderungspflege: bis zu 843 €
Wenn diese beiden Beträge bis Juni komplett genutzt wurden, stehen ab Juli zusätzlich noch 1.011 € des neuen gemeinsamen Jahresbudgets zur Verfügung.
Wichtig:
Was von den Mitteln in der ersten Jahreshälfte nicht verbraucht wurde, kann ebenfalls ab Juli aus dem neuen Gesamtbudget eingesetzt werden.